Luftverschmutzung in Europa: Umweltprüfer schlagen Alarm

Sieben von acht geprüften EU-Ländern haben eine jahrzehntelalte Richtlinie zu Luftqualitätsvorschriften „nicht wirksam umgesetzt“, urteilt ein am 30. Januar veröffentlichter Bericht.

Published On: Februar 15th, 2019
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Luftverschmutzung in Europa: Umweltprüfer schlagen Alarm

Sieben von acht geprüften EU-Ländern haben eine jahrzehntelalte Richtlinie zu Luftqualitätsvorschriften „nicht wirksam umgesetzt“, urteilt ein am 30. Januar veröffentlichter Bericht.

Foto: Friends of Earth/Flickr

Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien, die Slowakei, Spanien und die Niederlande „haben nicht genügend Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität ergriffen“, heißt es im Bericht , einer Gemeinschaftsarbeit zwischen dem Europäischen Rechnungshof, 14 nationalen Rechnungshöfen aus Europa und dem israelischen nationalen Rechnungshof. Der Bericht umfasste auch die Nicht-EU-Länder Albanien, Georgien, Israel, Kosovo, Mazedonien, Moldawien und die Schweiz.

„Die betreffenden nationalen Regierungen haben dem Problem der Luftverschmutzung mit allen damit verbundenen Folgen für die menschliche Gesundheit nicht genügend Priorität eingeräumt“, heißt es im Bericht. Estland war das einzige geprüfte EU-Land, das die EU-Grenzwerte für die Luftverschmutzung nicht überschritten hat.

„Während sich die Situation verbessert und die Luftqualität von Emissionsminderungen profitiert hat, erfüllen die in dieser Prüfung einbezogenen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme von Estland) die Luftqualitäts-Normen der EU immer noch nicht“, erläutert der Bericht.

Der Europäische Rechnungshof hat die Luftverschmutzung bereits als „das größte Umweltrisiko für die Gesundheit in der Europäischen Union“ bezeichnet. Die Europäische Umweltagentur (EUA) erklärte im vergangenen Jahr, dass im Jahr 2015 rund 391.000 Menschen in der EU vorzeitig an den Folgen der Luftverschmutzung starben.

EUA-Direktor Hans Bruyninckx nannte die Luftverschmutzung einen „unsichtbaren Mörder“. Trotz einiger Fortschritte scheitern die EU-Länder seit Jahren daran, ihre Luft zu säubern. Die Europäische Kommission ist dafür verantwortlich, dass die nationalen Regierungen das tun, was sie in der im Mai 2008 verabschiedeten Richtlinie über die Luftqualität und saubere Luft auf EU-Ebene versprochen haben.

Das einzige Rechtsinstrument, über das die Kommission verfügt, ist das so genannte Vertragsverletzungsverfahren, das eine Reihe von eskalierenden Schritten umfasst, bei denen ernstzunehmende Briefe versandt werden, und das in eine Verweisung an das höchste Gericht der EU in Luxemburg mündet.

Im vergangenen Mai hat die in Brüssel ansässige EU-Exekutive sechs EU-Staaten an den Europäischen Gerichtshof verwiesen.

Von den sieben geprüften EU-Ländern, für die der Bericht zu dem Schluss kam, dass ihre jeweiligen Regierungen unzureichende Maßnahmen ergriffen haben, gehörten jedoch nur Ungarn und Rumänien zu jenen sechs Ländern, die von der Kommission vor Gericht verklagt wurden.

Die anderen vier waren Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich und Italien. Die Slowakei und Spanien, die im Bericht der Rechnungshöfe gescholten wurden, entkamen im Mai 2018 einer gerichtlichen Klage – mit der Tschechischen Republik.

Für EU-Umweltkommissar Karmenu Vella ist dies darauf zurückzuführen, dass diese drei Länder Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität „in einem angemessenen Zeitrahmen“ angekündigt hätten.

Laut der slowakischen obersten Rechnungskontrollbehörde „fehlt jedoch eine umfassende Strategie für den Luftschutz [in der Slowakei]. Ferner gibt es kein nationales Emissions-Minderungsprogramm.“ In dem Bericht wird festgestellt, dass das slowakische Umweltministerium „eine neue Strategie für den Luftschutz vorbereitet, die voraussichtlich 2019 angenommen wird“.

In Bezug auf Spanien stellte der Bericht fest, dass Madrid zwar einen nationalen Plan für Luftqualität und Luftschutz aufgestellt habe, „allerdings nur einige der relevanten Maßnahmen umgesetzt wurden“. Der spanische Rechnungshof teilte mit, dass 62 Prozent der Maßnahmen entweder nur teilweise oder noch gar nicht umgesetzt worden seien.

Im Bericht heißt es außerdem, dass es mehrere Beispiele für Verbesserungen in ganz Europa gibt. Allerdings sind diese nicht ausreichend.

Briefe

Die Prüfungsergebnisse werfen Fragen nach der Wirksamkeit des Vertragsverletzungsverfahrens der Kommission auf, welches die Mitgliedstaaten zwingen soll, sich an die EU-Vorschriften über Luftverschmutzung zu halten.

Im November richtete die Kommission sogenannte Aufforderungsschreiben an die Tschechische Republik und Bulgarien, in denen sie sie aufforderte, „die nationalen Rechtsvorschriften mit der Luftqualitätsrichtlinie in Einklang zu bringen“. Ein ähnliches Schreiben versandte sie an Belgien wegen der dortigen schlechten Luftqualität.

Ebenfalls im November erinnerte die Kommission Bulgarien daran, dass der Gerichtshof der EU bereits 2017 entschieden hatte, dass es gegen EU-Recht verstößt, wenn es die Luft nicht reinigt, und drohte damit, Bulgarien vor Gericht zu bringen – was letztendlich zu Geldbußen führen könnte.

Dies geschah acht Monate nachdem EU-Kommissar Vella der Presse gegenüber erklärt hatte, dass sich die Luftqualität Bulgariens seit dem Gerichtsurteil verbessert habe. Anfang Januar hat die Kommission Frankreich, Griechenland und Schweden Aufforderungsschreiben zur Bekämpfung der Luftverschmutzung übermittelt.

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