Asylbewerber, die Einspruch einlegen, müssen sich selbst um Reisedokumente kümmern
Personen, denen Europa das Asyl verweigert, können auch während dem Berufungsverfahren aufgefordert werden, ihre eigenen Reisedokumente bei den Botschaften zu besorgen, was Risiken für sie selbst und ihre Familien mit sich bringt.
Asylbewerber, die Einspruch einlegen, müssen sich selbst um Reisedokumente kümmern
Personen, denen Europa das Asyl verweigert, können auch während dem Berufungsverfahren aufgefordert werden, ihre eigenen Reisedokumente bei den Botschaften zu besorgen, was Risiken für sie selbst und ihre Familien mit sich bringt.
Abgewiesene Asylbewerber können in Europa auch während des Einspruchsverfahrens ersucht werden, sich bei ihren Botschaften um ihre Reisedokumente zu kümmern, was Risiken für sie selbst und ihre Familien nach sich zieht.
Der Vorschlag folgt auf eine Überarbeitung der EU-Rückführungs-Richtlinie, welche die Europäische Kommission im September als Teil umfassenderer Bemühungen zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber angekündigt hat. Jean-Claude Juncker, der Präsident der Europäischen Kommission, hatte gesagt, dass die effektiven Rücklaufquoten erhöht werden müssen, da die meisten Menschen, die aufgefordert wurden, Europa wieder zu verlassen, tatsächlich in Europa bleiben.
Aber viele können nicht zurückkehren, weil ihre Heimatländer sich weigern, ihren Status als Staatsangehörige anzuerkennen oder zu akzeptieren. Auf einem EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs im Oktober wurde erklärt, dass sie Entwicklungshilfe und Visa als Hebel nutzen würden, um die Länder dazu zu bringen, mehr Rückkehrer zu akzeptieren.
Die vorgeschlagene Überarbeitung umfasst die Beschleunigung des Entscheidungsprozesses, die Unterbringung von mehr Menschen in Gewahrsams-Einrichtungen, sowie die Verpflichtung abgelehnter Asylbewerber, sich selbst um ihre Ausweis- und Reisedokumente zu kümmern.
Solche Schritte haben bei den Menschenrechtsverteidigern und der führenden Abgeordneten des Europäischen Parlaments, der niederländischen Politikerin der Fraktion der Grünen, Judith Sargentini, die Alarmglocken läuten lassen. „Im Strafrecht wird der Verdächtige nie zur Mitarbeit aufgefordert, wenn dies seinen eigenen Fall gefährden würde“, erklärte sie am 5. November gegenüber EUobserver. „Hier haben wir einen Asylbewerber, der aufgefordert wird, auf einer Ebene zusammenzuarbeiten, die seinen eigenen Fall gefährden könnte. Wie können wir uns dafür einsetzen?“, fragte sie.
Claire Rimmer Quaid, eine hochrangige Politikerin beim Europäischen Rat für Flüchtlinge und im Exil lebende Personen in Brüssel (European Council on Refugees and Exiles, kurz ECRE), äußerte sich ähnlich. Sie erklärte, dass die jüngsten Vorschläge der Kommission von denjenigen, die eine „Rückkehrentscheidung“ erhalten haben, eine Zusammenarbeit verlangen, darunter auch die Pflicht, bei den zuständigen Behörden einen Antrag auf Reisedokumente einzureichen.
„Es könnte eine Situation geben, in der eine Person gegen die Ablehnung ihres Asylantrags gleichzeitig mit einer Rückkehrentscheidung Einspruch erhebt“, schrieb sie in einer E-Mail. Ein Kommissionssprecher erklärte, es bestehe kein Widerspruch oder Spannungsverhältnis zwischen dem Recht, Einspruch einzulegen, und der Verpflichtung zur Zusammenarbeit.
Den Aussagen zufolge ist eine Person dazu verpflichtet, wahre und zuverlässige Informationen zur Identifizierung bereitzustellen, und die individuellen Umstände des Falles zu klären.
Fast zwei Jahre in Verwahrung?
Da die jüngsten Reformen auch Vorschläge zur Beschleunigung des gesamten Asylantragsverfahrens beinhalten, werden wahrscheinlich viel mehr Menschen Berufung einlegen. Eine Studie des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) ergab, dass 90 Prozent der Eil-Anträge zu einer negativen Entscheidung führten.
Um zu verhindern, dass Menschen nach einer negativen Entscheidung verschwinden, enthalten die jüngsten Vorschläge der Kommission nun Maßnahmen, die ihren Gewahrsam praktisch garantieren, möglicherweise bis zu fast zwei Jahren. „Man darf eine Person für bis zu sechs Monate lang festhalten, aber das kann bis zu 18 Monate verlängert werden, und die vier Monate an der Grenze kommen zusätzlich hinzu“, erklärte Quaid.
Für ihren Teil sagte Sargentini, dass die Kriterien der Kommission für die Inhaftierung einer Person zu weit gefasst sind, und wies darauf hin, dass jeder eingeschlossen werden kann, der ohne die ordnungsgemäßen Papiere in ein Gebiet eingedrungen ist oder kein Geld hat.
„Diese Checkliste ist voll von Vorschlägen, die jede Person, deren Asylantrag abgelehnt wird, in eine Situation befördert, in der sie inhaftiert und abgeschoben werden kann“, erläuterte sie.
EU-Wahl im Mai
In der Zwischenzeit wünscht sich die Kommission eine Einigung über die Rückführungsrichtlinie vor der Europawahl im kommenden Mai. Aber diese Aussicht erscheint unwahrscheinlich. Die EU versucht seit zwei Jahren, das EU-weite Asylsystem zu reformieren und ist daran gescheitert.
Die Überarbeitung der Rückführungsrichtlinie ist an EU-weite Reformen geknüpft, was so viel bedeutet wie: Sie wird erst umgesetzt, wenn alle anderen Fragen geklärt sind. Sargentini hat auch gesagt, dass sie die Akte nicht überstürzen, und möglicherweise eine so genannte Folgenabschätzung einleiten wird, um zu sehen, ob die Reformen überhaupt notwendig sind.
In ihren Augen ist eines der großen Probleme, dass die EU-Staaten die bestehenden Rückkehr-Regeln nicht befolgen, während andere sich weigern, sich finanziell an Rückkehr-Programmen zu beteiligen. „Ich möchte nicht in eine Gesetzgebung gedrängt werden, die einfach dazu da ist, den Mitgliedstaaten die Idee zu vermitteln, dass sie Menschen einsperren können, ohne tatsächlich zu wissen, ob sie diese tatsächlich auch zurückführen können“, sagte sie.
Ende dieser Woche wird sie mit der Europäischen Kommission zusammentreffen. Am 9. November werden auch die EU-Staaten auf Expertenebene über die Reformen diskutieren.
https://euobserver.com/justice/143290